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Hinweis

Alle Preise inkl. 19% MwSt.
Achtung ! Bei Nachnahme
fallen Nachnahme-Gebühren
in Höhe von 9,95€
(inkl MwSt) an !
Unter 60,-€ (inkl. MwSt.)
ist ein Mindermengen-
zuschlag von 5,--€ fällig !
Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

1. Vertragsabschluß

Die Angebote des Lieferers erfolgen freibleibend. Lieferverträge werden nur aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Einkaufs­bedingungen des Käufers gelten nicht. Abweichende Absprachen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

2. Preise und Mindestbestellwert

Es werden jeweils die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet. Soweit dies aufgrund zwingender Gesetzesvorschriften nicht geht, ist der Lieferer berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise vorzunehmen, wenn ab dem Vertrags­abschluß eine Änderung der Kosten­situation eintritt. Der Verkäufer hat den Käufer die Änderung der Kostensituation darzustellen. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ab 150,-€ liefern wir frei Haus.  Zu Preiserhöhungen sind wir insbesondere berechtigt, wenn die Lohntarife, die Preise für Rohmaterialien oder Halbzeuge sich erhöhen. Der Mindestbestellwert beträgt 50,- € (ohne MwSt.), darunter fallen 5,- € Mindermengen­zuschlag an.

3. Lieferung und Lieferzeit

Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr; etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Alle außerhalb des Machtbereiches der Lieferfirma liegenden Tatsachen (Streik, Aus­sperrung, allgemeine Behinderung des Geld u. Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Feuer, Verkehrs- u. Betriebsstörungen, Maschinen­schäden u. dgl.) befreien den Verkäufer für die Dauer des Zustandes als höhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlängert sich entsprechend. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung im Verhältnis zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erschweren. Ist die Liefer­zeit überschritten, so kann der Käufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurücktritt. Nach Ablauf der Frist ist er zum Rücktritt berechtigt.
Der Verkäufer haftet in Fällen der Frist­über­schreitung
a) bei Verträgen mit Kaufleuten und öffentlichen Auftraggebern nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des gesetzlichen Vertreters oder seines leitenden Personals.
b) Bei Verträgen in Ziff. a) nicht erfassten Ver­trags­partnern für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Im übrigen sind Entschädigungsansprüche in allen Fällen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen.
Bereits ab einem Warenwert von € 150,- (ohne MwSt) liefern wir frei Haus. Liegt Ihre Bestellung darunter, liefern wir unfrei.

4. Zahlungsbedingungen

Bei Steiwa können Sie zwischen folgenden Zahlungs­möglichkeiten wählen: Voraus­kasse unter Abzug von 4% Skonto, Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsziel unter Abzug von 2% Skonto oder 30 Tage netto oder per Nachname.
Zu Unrecht gekürzte Beträge belastet der Ver­käufer nach. Die Annahme von Wechseln erfolgt zahlungshalber.
Wechselzahlungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten des Verkäufers. Bei Wechselzahlung wird Skonto nicht gewährt. Sobald in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, können sämtliche Wechsel fällig gestellt werden. Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Zahlungsverzug

Sollte der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhalten, hat der Verkäufer das Recht, vom Tage des Verzuges an Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges geht die Gefahr für beim Verkäufer lagernde Ware an den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Tilgung der gesamten Verbindlichkeiten, auch Zinsen, Spesen u. Kosten, unser Eigentum. Vorbehaltsware darf weder verpfändet noch sicherheitsübereignet werden. Bei Weiterverkauf gilt der entsprechende Erlös als übereignet. Im übrigen machen wir den Eigentumsvorbehalt geltend nach §§ 43/46 K.O. Bei Scheck- u. Wechsel­zahlungen gilt erst die entgültige Einlösung der Zahlungsmittel als Zahlung. Der Eigentums­vorbehalt gilt auch, wenn die Rechnungen des Verkäufers in laufende Rechnung eingestellt werden und der Salto gezogen und anerkannt ist.
Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers das Eigentum auf den Käufer übergeht. Der Käufer darf über die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verfügen, sie aber weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Die Ware ist getrennt zu lagern und auf Wunsch des Lieferers aus berechtigtem Anlass zu kennzeichnen. Weiterverkauf ist im Rahmen des üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig, wenn der Käufer seine Zahlungs­ver­pflich­tung dem Verkäufer gegenüber eingehalten hat.
Der Käufer tritt bereits jetzt die aus dem Weiter­verkauf der Ware gegen den Erwerber entstehende Forderung an den Verkäufer ab.

7. Gewährleistungsansprüche

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr können Mängelrügen nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Soweit auch bei genauester Prüfung ein Mangel nicht zu erkennen war, ist dieser unverzüglich nach seinem Erkennen zu rügen. Der Käufer hat eine genaue Bezeichnung der Beanstandung vorzubringen. Der Anspruch des Käufers aus der ordnungsgemäß geltend gemachten Gewährleistung beschränkt sich nicht auf Minderung oder Wandlung. Soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften infolge gesetzlicher Vorschrift zwingend gehaftet wird, sind alle weiteren Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer u. seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt für Ansprüche am Leistungsgegenstand und auf Folgeschäden, sei es aus Verzug, positiver Forderungs­verletzung, Vertuschen bei Vertrags­abschluß, unerlaubter Handlung oder Unmöglich­keit der Leistung. Im nichtkaufmännischen Bereich kann der Käufer eine dem Mangel angemessene Teilsumme des Kaufpreises zurückbehalten.

8. Versand

Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt ist.

9. Verschiedenes

Vereinbarte Rückgaben müssen innerhalb 14 Tagen frei Haus in einwandfreiem Zustand erfolgen; sie bedingen 10 % Umbuchungskosten.
Erfüllungsort ist Burgwindheim.
Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertrags­parteien ist Bamberg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute (mit Ausnahme der Minderkaufleute i.S.d § 4 HGB) sind.
 

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